Gesellschaft

Deutscher Inkontinenzverband hat gekürt: "Läuft bei dir" ist Wort des Jahres 2014

Hat gerade einen guten Lauf: Wort-des-Jahres-Jury beim Geschäft

Köln Der Deutsche Inkontinenzverband gab heute vormittag auf einer Pressekonferenz in der City-Toilette Stephanstraße in Köln sein "Wort des Jahres 2014" bekannt. Es lautet: "Läuft bei dir". Es wurde von einer 5-köpfigen Jury aus hunderten von Einreichungen ermittelt.

"Es ist einfach das am häufigsten verwendete Wort bei unseren Zusammenkünften", erläutert der 1. Vorsitzende Gerolf Schenkelklemmer die Wahl der Jury. Schon oft habe er Kollegen mit "Läuft bei dir" auf akute Situationen hingewiesen. "Darum ist die Wahl eigentlich nur konsequent".

Ursprünglich sei nur ein Wort als Sieger vorgesehen gewesen, allerdings tröpfelten die zwei weiteren Worte einfach nach, erklärte Schenkelklemmer. rm

Foto: © Dieter Poschmann / pixelio.de


Update: Zufälligerweise gibt auch der Langenscheidt-Verlag am heutigen Tag ein Jugendwort des Jahres 2014 bekannt. Für was man sich bei Langenscheidt in diesem Jahr entschieden hat, konnte jedoch bisher noch nicht in Erfahrung gebracht werden.

Neuer Oktoberfest-Weltrekord: Bierzapfer schafft 1932 Maß aus 1000-Liter-Fass

München Gestern gelang dem Bierzapfer Joseph Huber bei der Eröffnung des 181. Münchner Oktoberfests ein neuer Weltrekord: Er schaffte es als erster Mensch auf der Welt, aus einem 1000-Liter-Fass sage und schreibe 1932 Maß zu zapfen.

"Das erfordert natürlich einiges an Übung", kommentiert Joseph Huber seinen Erfolg, der im Bierzelt ausgiebig gefeiert wurde. Fast jeder Gast wollte eines der Weltrekord-Maß abbekommen und zahlte gerne die 11 Euro für den Liter Bier in seinem Maßkrug.

"Schon allein, dass wir bei diesem Rekord dabei sein dürfen, ist einfach Wahnsinn", freut sich Alois Waldhammer, der mit seinen Skatbrüdern zur Eröffnung des Oktoberfests gekommen war. "Das hätte ich für kein Geld der Welt verpassen wollen".

"Da geht aber noch mehr", ist sich Huber sicher. "Im nächsten Jahr werde ich versuchen, die 2000er-Marke zu knacken". Wir drücken die Daumen. rm

Foto: © Michaela Schöllhorn / pixelio.de

Unberechtigt in Psychiatrie: Gustl Mollath muss 7 Jahre Miete nachzahlen

Regensburg Weil Gustl Mollath Schwarzgeldgeschäfte von Mitarbeitern der Hypovereinsbank bemerkte, wurde er sicherheitshalber aufgrund von Diagnosen von Psychiatern, die ihn nie persönlich gesehen haben, in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Die Hypovereinsbank hielt in einem internen Papier aber schon sehr früh fest, dass Mollaths Anschuldigungen wahr seien und er somit unter keinen Wahnvorstellungen leide. Aus Imagegründen entschied man sich jedoch gegen eine Veröffentlichung des Berichts. Daher stellte das Landgericht Regensburg erst gestern offiziell klar, dass Mollath nicht unter Wahnvorstellungen leidet und sprach ihn frei. Es habe keinen Grund gegeben, Mollath in der geschlossenen Psychiatrie zu verwahren.

Da Mollath daher grundlos und ohne Notwendigkeit 7 Jahre lang auf Kosten des Steuerzahlers wohnte, kommt eine saftige Mietnachzahlung auf ihn zu. Das Bezirkskrankenhaus Bayreuth stellte ihm für Kost und Logie pro Monat 2.500 Euro in Rechnung. Bei 7 Jahren beläuft sich die Forderung daher auf 210.000 Euro.

"Ich verstehe die Aufregung darüber nicht", erklärt Hans Kämmerer, der kaufmännische Leiter des Bezirkskrankenhauses. "Wenn ich in einem Hotel wohne, muss ich doch auch für Unterkunft und Verpflegung bezahlen." Und da Mollath nun erwiesenermaßen nicht psychisch krank ist, könne ja schwerlich von einer Therapie gesprochen werden. Mollath könne froh sein, wenn der Staat ihn nicht noch zusätzlich wegen unrechtmäßiger Belegung eines Therapieplatzes zu Schadensersatz verklage. Die nötigen Gutachten könne man schon organisieren. rm

Foto: "Photomacher" Michael Förtsch, Verwendung unter CC-BY 3.0-Lizenz


Hintergrundinformationen

Der Fall Gustl Mollath kurz und verständlich erklärt von Erwin Pelzig:

aus: "Neues aus der Anstalt" vom 25. Mai 2013 im ZDF

Nach Betrugsdebakel - Vatertag muss wiederholt werden

Lästige Vatertagspflichten: Bierkonsum

Hamburg Ein Skandal allererster Güte erschüttert die Europäische Union. Kaum ist die doppelte Abstimmung bei der Wahl des EU-Parlaments von Di Lorenzo bekannt geworden, steht schon der nächste, viel größere Skandal an: Der Hamburger Travestit Lolita Hermaphrodita, bürgerlich auch bekannt als Hinnerk Olsen, beging sowohl Mutter- als auch Vatertag.

Die Wellen der Empörung schlugen hoch, gleich nachdem der Betrug bekannt wurde. Vor allem die AfD forderte Konsequenzen und reichte Eilklage beim Europäischen Gerichtshof ein. Nach einer im Eilverfahren durchgeführten Verhandlung gaben die Richter der Klage Recht. Als Folge wurde der gestrige Vatertag nun als ungültig erklärt und muss innerhalb von 6 Wochen wiederholt werden.

Doch dieses Urteil trifft nicht nur auf Gegenliebe. Harald Müller vom Männerverein Oberbayern hat dafür nur Unverständnis übrig: "Meine Leute und ich haben gestern echt alles gegeben. Wir sind gewandert, wir haben Bier getrunken. Und nicht nur so ein bisschen, sondern so richtig zünftig. Und das soll jetzt plötzlich alles ungültig sein?!" Man kann den Ärger sicher nachvollziehen. Auch ist zu befürchten, dass diese Entscheidung dem wachsenden Feiertagsverdruss in der Bevölkerung neue Nahrung gibt und Öl ins Feuer der Mutter- und Vatertagskritiker gießt.

Doch alles Jammern hilft nichts, der Vatertag muss wiederholt werden. Eine eigens eingerichtete Expertenkommission sucht nun nach einem Termin für den erneuten Vatertag. Außerdem soll mit teuren Imagekampagnen die Akzeptanz der Wiederholung in der Bevölkerung erhöht werden. Welche juristischen Folgen noch auf Hinnerk Olsen zukommen werden, lässt sich derzeit noch nicht genau abschätzen, man wolle hierfür noch die Folgen im Fall Di Lorenzo abwarten. rm

Foto: © Wandersmann / pixelio.de

Droht bald neue Abmahnwelle? Felswand wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

Berchtesgaden Ein besonders dreister Fall von Urheberrechtsverletzung wurde diese Woche vor dem Oberlandesgericht in Berchtesgaden verhandelt: Eine Bergwand hatte jahrelang Trompetenstücke illegal verbreitet.

Xaver Neuhuber, der seit vielen Jahren auf dem Königsee im Nationalpark Berchtesgadener Land vor der sogenannten Echowand Trompete spielt, hatte schon seit einiger Zeit bemerkt, dass eine Steilwand des Sommerbichl (1458 ü.N.N.) nahe dem Watzmann (2713 ü.N.N.) seine Werke erneut darbietet. Zuerst drückte Neuhuber beide Augen zu und brachte die Urheberrechtsverletzung nicht zur Anzeige. Da sich diese illegale Wiedergabe seiner Musikdarbietungen aber über längere Zeit immer wieder wiederholte, hatte der Trompeter nun genug und ließ die Echowand schließlich von seinem Anwalt abmahnen. Da die Felswand weder den Schadensersatz bezahlte, noch die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschickte, ging er auf Anraten seines Anwalts vor Gericht.

Die erste Strafkammer des Oberlandesgerichts Berchtesgaden unter Vorsitz des Richters Alois Feuchtbrunner stimmten der Anklage in allen Punkten zu und sprach die Echowand wegen massiver Copyrightverletzungen schuldig. Das reine Anhören der Trompetenstücke sei - analog zur Rechtsprechung im Internet - nicht strafbar, erklärte Richter Feuchtbrunner. Aber dass die Echowand die Stücke auch gleichzeitig wieder darbot, ist eine massive Verletzung des Urheberrechts. Sie wurde auf 10.000 Euro Strafe und 25.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Dieser eher symbolische Betrag solle den entstandenen Verlust des Trompeters zumindest ein wenig ausgleichen. Außerdem wurde angeordnet, dass im Wiederholungsfalle Schadensersatzansprüche bis zu 2 Millionen Euro geltend gemacht werden können.

Zwei Physiker der Universität Salzburg, die als Sachverständige der Verhandlung beiwohnten, wollten die Urheberrechtsverletzungen als "Naturgesetz" herunterspielen und daher auf nicht schuldig plädieren. Doch die Richter ließen sich nicht durch Expertenwissen verwirren und stellten fest: "Ein Nationalpark darf kein rechtsfreier Raum sein". Analog zur Urheberrechts-Rechtsprechung im Internet sei hier aus Gründen der Rechtssicherheit kein Freispruch möglich. Auch im Internetrecht seien Urteile ohne jegliche technische Fachkenntnisse gang und gäbe.

"Jetzt ist ja alles geklärt", freut sich Neuhuber über das gerechte Urteil. Nun wolle er mit dem Boot und seiner Trompete wieder hinaus auf den See fahren, um zu überprüfen, ob sich die Echowand auch an das Urteil hält. "Und tut sie es nicht", gibt sich Neuhuber kämpferisch, "geht's halt wieder vor Gericht!". rm

Foto: eigene Aufnahme