Justiz

Unberechtigt in Psychiatrie: Gustl Mollath muss 7 Jahre Miete nachzahlen

Regensburg Weil Gustl Mollath Schwarzgeldgeschäfte von Mitarbeitern der Hypovereinsbank bemerkte, wurde er sicherheitshalber aufgrund von Diagnosen von Psychiatern, die ihn nie persönlich gesehen haben, in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Die Hypovereinsbank hielt in einem internen Papier aber schon sehr früh fest, dass Mollaths Anschuldigungen wahr seien und er somit unter keinen Wahnvorstellungen leide. Aus Imagegründen entschied man sich jedoch gegen eine Veröffentlichung des Berichts. Daher stellte das Landgericht Regensburg erst gestern offiziell klar, dass Mollath nicht unter Wahnvorstellungen leidet und sprach ihn frei. Es habe keinen Grund gegeben, Mollath in der geschlossenen Psychiatrie zu verwahren.

Da Mollath daher grundlos und ohne Notwendigkeit 7 Jahre lang auf Kosten des Steuerzahlers wohnte, kommt eine saftige Mietnachzahlung auf ihn zu. Das Bezirkskrankenhaus Bayreuth stellte ihm für Kost und Logie pro Monat 2.500 Euro in Rechnung. Bei 7 Jahren beläuft sich die Forderung daher auf 210.000 Euro.

"Ich verstehe die Aufregung darüber nicht", erklärt Hans Kämmerer, der kaufmännische Leiter des Bezirkskrankenhauses. "Wenn ich in einem Hotel wohne, muss ich doch auch für Unterkunft und Verpflegung bezahlen." Und da Mollath nun erwiesenermaßen nicht psychisch krank ist, könne ja schwerlich von einer Therapie gesprochen werden. Mollath könne froh sein, wenn der Staat ihn nicht noch zusätzlich wegen unrechtmäßiger Belegung eines Therapieplatzes zu Schadensersatz verklage. Die nötigen Gutachten könne man schon organisieren. rm

Foto: "Photomacher" Michael Förtsch, Verwendung unter CC-BY 3.0-Lizenz


Hintergrundinformationen

Der Fall Gustl Mollath kurz und verständlich erklärt von Erwin Pelzig:

aus: "Neues aus der Anstalt" vom 25. Mai 2013 im ZDF