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Gute Nachrichten für Datenschützer: ROT13-Verschlüsselung bleibt erlaubt

Berlin Die Aussage von Bundesinnenminister Thomas de Maizière bei der Eröffnung des »Internationalen Forums für "Cybersicherheit"« im nordfranzösischen Lille, dass der Staat Verschlüsselungen umgehen können müsse, sorgte in Teilen des Internets für Aufruhr.

Doch wie schon so oft konnte de Maizière die Datenschützer beruhigen: "Niemand hat die Absicht, einen Überwachungsstaat zu errichten" versicherte er heute in einer Rede eindringlich. Dennoch gelte, was er bereits in Lille gesagt hatte: "[Die deutschen Sicherheitsbehörden müssen] befugt und in der Lage sein, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies für ihre Arbeit zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist."

Im Zuge dessen sollen die meisten Verschlüsselungsverfahren ab 2016 in der EU verboten werden. Weiterhin erlaubt bleiben soll das sogenannte ROT13-Verfahren. "Wir wollen die Bürger sogar regelrecht ermutigen, die ROT13-Verschlüsselung zu verwenden, um ihre hochsensiblen Daten vor Cyberkriminellen zu schützen." Viele E-Mail-Programme und Newsreader unterstützten de Maizière zu Folge die ROT13-Verschlüsselung schon seit Jahren. Für besonders vertrauliche Daten könne auch das ROT26-Verfahren verwendet werden.

Die Behörden würden die ROT13-verschlüsselten Inhalte aller Bürger zur Sicherheit ein weiteres Mal mit ROT13 verschlüsseln und in großen Datenbanken (also doppelt ROT13-verschlüsselt) abspeichern.

Mitarbeiter der Behörde hätten im Normalfall nur Zugriff auf die doppelt ROT13-verschlüsselten Daten, nur bei Bedarf würden die Strafverfolger die Daten wieder doppelt entschlüsseln und die Daten im Klartext auslesen.

"Ich hoffe, dass damit alle Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden konnten", beschwichtigte de Maizière. "Und ich wiederhole es gerne noch einmal: Niemand hat die Absicht, einen Überwachungsstaat zu errichten". rm

Foto: CC-BY NEXT Berlin

Droht bald neue Abmahnwelle? Felswand wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

Berchtesgaden Ein besonders dreister Fall von Urheberrechtsverletzung wurde diese Woche vor dem Oberlandesgericht in Berchtesgaden verhandelt: Eine Bergwand hatte jahrelang Trompetenstücke illegal verbreitet.

Xaver Neuhuber, der seit vielen Jahren auf dem Königsee im Nationalpark Berchtesgadener Land vor der sogenannten Echowand Trompete spielt, hatte schon seit einiger Zeit bemerkt, dass eine Steilwand des Sommerbichl (1458 ü.N.N.) nahe dem Watzmann (2713 ü.N.N.) seine Werke erneut darbietet. Zuerst drückte Neuhuber beide Augen zu und brachte die Urheberrechtsverletzung nicht zur Anzeige. Da sich diese illegale Wiedergabe seiner Musikdarbietungen aber über längere Zeit immer wieder wiederholte, hatte der Trompeter nun genug und ließ die Echowand schließlich von seinem Anwalt abmahnen. Da die Felswand weder den Schadensersatz bezahlte, noch die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschickte, ging er auf Anraten seines Anwalts vor Gericht.

Die erste Strafkammer des Oberlandesgerichts Berchtesgaden unter Vorsitz des Richters Alois Feuchtbrunner stimmten der Anklage in allen Punkten zu und sprach die Echowand wegen massiver Copyrightverletzungen schuldig. Das reine Anhören der Trompetenstücke sei - analog zur Rechtsprechung im Internet - nicht strafbar, erklärte Richter Feuchtbrunner. Aber dass die Echowand die Stücke auch gleichzeitig wieder darbot, ist eine massive Verletzung des Urheberrechts. Sie wurde auf 10.000 Euro Strafe und 25.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Dieser eher symbolische Betrag solle den entstandenen Verlust des Trompeters zumindest ein wenig ausgleichen. Außerdem wurde angeordnet, dass im Wiederholungsfalle Schadensersatzansprüche bis zu 2 Millionen Euro geltend gemacht werden können.

Zwei Physiker der Universität Salzburg, die als Sachverständige der Verhandlung beiwohnten, wollten die Urheberrechtsverletzungen als "Naturgesetz" herunterspielen und daher auf nicht schuldig plädieren. Doch die Richter ließen sich nicht durch Expertenwissen verwirren und stellten fest: "Ein Nationalpark darf kein rechtsfreier Raum sein". Analog zur Urheberrechts-Rechtsprechung im Internet sei hier aus Gründen der Rechtssicherheit kein Freispruch möglich. Auch im Internetrecht seien Urteile ohne jegliche technische Fachkenntnisse gang und gäbe.

"Jetzt ist ja alles geklärt", freut sich Neuhuber über das gerechte Urteil. Nun wolle er mit dem Boot und seiner Trompete wieder hinaus auf den See fahren, um zu überprüfen, ob sich die Echowand auch an das Urteil hält. "Und tut sie es nicht", gibt sich Neuhuber kämpferisch, "geht's halt wieder vor Gericht!". rm

Foto: eigene Aufnahme